1. Leistungen
Die Interessengemeinschaft Oberfränkische Steigerwaldbahn (nachfolgend IGS genannt) veranstaltet Fahrten mit historischen Zügen im musealen Personensonderzugverkehr und ist unter folgender Anschrift erreichbar:
IG Steigerwaldbahn
Veit-Dennert-Str. 10
96132 Schlüsselfeld
2. Abschluss des Vertrages
Mit dem Versenden der Fahrkartenrechnung nach vorangegangener Bestellung der Fahrkarte(n) gilt die Fahrkartenbestellung durch den Kunden als angenommen und die AGB der IGS als vereinbart, gleiches gilt mit dem Aushändigen der Fahrkarte(n). Bei Fahrkartenbestellungen per Internet, welche weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung bei der IGS eingehen, besteht kein Anspruch auf Bearbeitung und Zusendung der Fahrkarte(n) rechtzeitig vor dem Fahrttermin. Geht jedoch bis zum letzten Banktag vor dem Fahrtermin der Wert der Fahrkarte(n) auf dem Konto der IGS ein, erfolgt die Übergabe der Fahrkarte(n) im Zug, soweit dieser vor Zahlungseingang nicht ausverkauft ist. In diesem Fall wird der Fahrpreis zurückerstattet.
3. Mindestteilnehmerzahl
In der Regel gilt die auf den Fahrtinformationen veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl. Sofern die Angabe fehlt, behält sich die IGS vor, Fahrten nur durchzuführen, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl erreicht wird.
4. Änderungen der Preise und Leistungen
Änderungen und Abweichungen (z. B. im Ablauf) vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss zwingend notwendig werden, sind gestattet, soweit diese für den Kunden nicht erheblich und für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere Abweichungen und Änderungen, die aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich sind, wie z. B. kurzfristige Fahrplanänderungen oder Abweichungen beim Einsatz von bestimmten Fahrzeugen.
5. Zahlungsbedingungen
Beim Kauf der Fahrkarte(n) in den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen sind diese sofort bar oder unbar zu zahlen. Bestellungen der Fahrkarte(n) über den Online-Shop sind mit der angegebenen Buchungsnummer und Wert an das benannte Konto der IGS zu zahlen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Zusendung der bestellten Fahrkarte(n) mit einer Rechnung per Post beziehungsweise im Zug, wenn der Zahlungseingang einer termingerechten Postzustellung entgegensteht (siehe Ziffer 2.).
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Reiseantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich an die IGS zu erfolgen (Adresse siehe Ziffer 1). Vorverkaufsstellen sind nicht verpflichtet, Stornierungen entgegen zu nehmen und den Fahrpreis zu erstatten. Die Erstattung des Fahrpreises erfolgt abzüglich eines Administrationsentgeldes in Höhe von 5,- Euro. Der Kunde hat alternativ die Möglichkeit, die Fahrkarten an Dritte zu übertragen.
7. Rücktritt durch die IGS
Die IGS behält es sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, welche sie oder auch die durch sie vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können (z. B. Fahrverbot wegen Waldbrandstufe, Streckensperrung etc.). In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen gegenseitig zurückerstattet.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Die IGS veranstaltet museale Sonderzugfahrten. Hierbei steht das Erlebnis einer Fahrt in historischen Eisenbahnfahrzeugen im Vordergrund und nicht das pünktlichen Erreichen eines vorbestimmten Reiseziels. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Kunden insbesondere nicht zum Rücktritt von der Reise oder zur Minderung des Reisepreises.
8.2. Bei Verspätungen und ggf. daraus entstehenden Schäden hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Schadensersatz (siehe auch Ziffer 8.1.). Für im Zug unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände übernimmt die IGS keine Haftung. Die Haftung der IGS bei anderweitigen Schäden, welche nicht Verschmutzungen und Personenschäden sind, ist
insgesamt auf 1000 Euro je Geschädigter beschränkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden vom Geschädigten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die IGS haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass seine Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort dem Zugbegleitpersonal vorzutragen und schriftlich niederzulegen.
8.3. Die IGS übt bei allen Eigenveranstaltungen und bei allen von ihr betrieblich zu verantwortenden Fahrten das Hausrecht aus. Sollte ein Kunde von der (Weiter-)Beförderung bei einer Sonderzugfahrt nach Anwendung des Hausrechtes ausgeschlossen werden, entfallen jegliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Kunden. Weiterhin behält
sich die IGS Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor.
9. Fremdleistungen
Die IGS tritt für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden und die als solche auch ausdrücklich angeboten oder in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden (z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Sonderveranstaltungen), lediglich als Vermittler auf. Die IGS wählt derartige Leistungserbringer nach bestem Wissen und Gewissen aus,
eine weitergehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich von Dritten sind diesem gegenüber gelten zu machen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte einer oder mehrere Punkte der vorstehenden Bestimmungen nicht rechtswirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt.
Schlüsselfeld, 20.02.2017
IG Steigerwaldbahn